Taxi / Mietwagen

-Gemäß § 41, 42 BOKraft- Für Fahrzeuge, die der entgeltlichen Personenbeförderung unterliegen.

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Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugen im Personenverkehr, kurz BOKraft, ist für Taxi- und Mietwagenunternehmer von grundlegender Bedeutung. Sie enthält unter anderem Vorschriften über die Ausstattung bestimmter Kraftfahrzeuge, die für die entgeltliche Beförderung von Fahrgästen eingesetzt werden. Sowohl der Betrieb des Unternehmens als auch die Ausstattung und der Zustand der Fahrzeuge müssen den besonderen Anforderungen genügen, die sich aus dem Vertrauen in eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung ergeben. Die BOKraft regelt also den Betrieb eines Verkehrsunternehmens und definiert die Mindestanforderungen (Ausstattung und Zustand) für Kraftfahrzeuge im Gelegenheitsverkehr und im Linienverkehr.

Unsere Untersuchungen

§ 42 BOKraft – Außerordentliche Hauptuntersuchung
Vor der erstmaligen Inbetriebnahme des Fahrzeugs in einem Unternehmen hat der Unternehmer eine außerordentliche Hauptuntersuchung des Fahrzeugs zu veranlassen und den Untersuchungsbericht bei der Behörde einreichen.

§ 41 BOKraft – Regelmäßige Hauptuntersuchung
Bei der wiederkehrenden Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO stellen unsere Prüfingenieure fest, ob das Fahrzeug die Anforderungen der BOKraft erfüllt. Die Plakette wird nur für ein Jahr zugeteilt. Nach der Hauptuntersuchung muss der Betreiber unverzüglich eine Kopie des Prüfberichts bei der Behörde einreichen.

Hauptuntersuchung Werbebild - Sicherheit für Taxis und Mietwagen
Hauptuntersuchung Werbebild - Sicherheit für Taxis und Mietwagen

Prüfpunkte gemäß BOKraft bei einem Taxi

Folgende Prüfpunkte sind gemäß BOKraft beim Taxi zu beachten:

  • Türen 
  • Alarmanlage 
  • Trennwand
  • Farbgebung
  • Ordnungsnummer
  • Unternehmensanschrift
  • Fahrpreisanzeige 
  • Navigationsgerät
  • Wegstreckenzählen
  • Gepäckraum
  • Vorschriftsmäßigkeit der Werbeaufschrift
  • Und weitere Prüfpunkte
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