Hauptuntersuchung für Wohnmobile und Wohnwagen

-Gemäß § 29 StVZO- Auch Wohnmobile und Wohnwagen müssen die HU durchlaufen. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. In unserem Prüfzentrum übernehmen wir die Hauptuntersuchung für ihr Wohnmobil und Wohnwagen.

Haupt- und Abgasuntersuchung für Wohnmobile/Wohnwagen in Hannover

Wenn die TÜV-Plakette ihre Gültigkeit verliert, ist es Zeit für die nächste Hauptuntersuchung (HU). Bei der Kfz-Prüfstelle am Deister führen wir die Hauptuntersuchung für Wohnmobil/Wohnwagen durch. Als TÜV SÜD Auto Partner profitieren unsere Kunden von unserem umfangreichen Know-how bei der Fahrzeugprüfung.

Hier finden Sie einen Überblick darüber, was unter anderem bei einer HU/AU-Prüfung untersucht wird.
1.Beleuchtung
  • Funktionieren alle Lampen und Kontrollleuchten?
  • Sind alle Lampenpaare gleich hell?
  • Sind die Lampengehäuse unbeschädigt (Kondenswasser, Steinschlag)?
  • Funktioniert die Leuchtweitenregulierung?
2. Räder und Reifen
  • Sind die Felgen unbeschädigt?
  • Sind die Reifen frei von Schäden wie Schnitten, Beulen oder Rissen, insbesondere an den Seitenwänden?
  • Ist die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe (1,6 mm in den Hauptprofilrillen) an jedem Reifen vorhanden?
  • Stimmen die Reifengröße und die Reifenbezeichnung mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren überein?
  • Ist die Rad/Reifen-Kombination zulässig?
3. Korrosion
  • Ist keine Durchrostung sichtbar? Achten Sie besonders auf: Bodengruppe, Auspuffanlage, Teile wie Schweller und Längsträger.
  • Gibt es keine faulen Stellen im Boden bei Fahrzeugen mit einer Holzbodenplatte?
4. Gasanlage
5. Bremsen
  • Sind die Bauteile der Bremsanlage (Leitungen, Schläuche, Beläge, Scheiben und Trommeln) in Ordnung?
  • Ist die Bremsflüssigkeit unverbraucht und stimmt der Bremsflüssigkeitsstand?
  • Ist die Bremsanlage dicht?
  • Sind die Bremsen freigängig?
  • Rastet die Handbremse sicher ein und ist sie wieder leicht zu lösen?
  • Ist die Gummiauflage am Bremspedal vorhanden?
6. Lenkung
  • Funktioniert die Lenkung während der Fahrt ohne Vibrationen und ohne zu flattern?
  • Steht das Lenkrad bei Geradeausfahrt in der richtigen Stellung?
  • Ist die Lenkung leichtgängig und zielgenau?
  • Ist kein merkliches Lenkspiel vorhanden?
7. Flüssigkeitsstände
  • Liegt die Bremsflüssigkeit zwischen dem Minimum und Maximum?
  • Wurde die Bremsflüssigkeit gemäß dem Wartungsplan nachgefüllt?
  • Ist Scheibenwaschflüssigkeit vorhanden?
  • Es sollte kein Ölverlust am Motor / Getriebe / Differenzial feststellbar sein.
GUT VORBEREITET

Checkliste für die HU-Prüfung

Welche Dokumente muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen? 

 

Unterlagen:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  • Letzter Hauptuntersuchungsbericht
  • Relevante Dokumente und Nachweise über Änderungen am Fahrzeug (z. B. Tuning, ABE, Eintragung, …)
  • Prüfbescheinigung nach DVGW Arbeitsblatt G607 (Gelbes-Buch)

AUSSTATTUNG IM FAHRZEUG:

  • Warndreieck
  • Warnweste
  • Verbandskasten (bitte überprüfen Sie das Verfallsdatum)

Selbstcheck vor der HU-Prüfung

  • Ist Ihr Nummernschild gut befestigt und lesbar?
  • Funktionieren die Rückleuchten, Blinker, Warnblinker, Nebelschlussleuchten, Bremslichter und die Kennzeichenbeleuchtung?
  • Prüfen Sie Ihr Reifenprofil: Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm.
PRÜFUNGSINTERVALLE

Wann muss mein Wohnmobil / Wohnwagen zur Hauptuntersuchung (HU-Prüfung)?

Fahrzeugart Erstuntersuchung Folgeuntersuchung
Wohnmobile bis 3.500 kg zGG
Nach 36 Monaten
Alle 24 Monate
Fahrzeugart Erstuntersuchung Folgeuntersuchung
Wohnmobile bis 3.500 kg zG
Nach 36 Monaten
Alle 24 Monate
TÜV-Plaketten Verständnis - Sicherheit einfach erklärt
MÄNGELEINSTUFUNG

Welche Mängeleinstufung gibt es?

Ohne Mängel (OM)

Plakette wird zugeteilt. Fahrzeug hat im Zeitpunkt der Untersuchung keine Mängel, ist in einem sicheren Zustand.

Geringe Mängel (GM)

Plakette wird zugeteilt. Mängel sind auf Verschleiß und Gebrauch zurückzuführen, die keine aktuelle Verkehrsgefährdung mit sich bringen. Mängel müssen unverzüglich (innerhalb eines Monats) beseitigt werden.

Erhebliche Mängel (EM)

Keine Zuteilung der Plakette. Nachprüfung erforderlich. Mängel müssen bis zur Nachprüfung (unverzüglich innerhalb eines Monats) behoben werden.

Gefährliche Mängel (VM)

Keine Zuteilung der Plakette. Nachprüfung erforderlich. Zugelassen sind nur Fahrten nach Hause und zur Reparatur. Mängel müssen innerhalb eines Monates (unverzüglich) behoben werden.

Verkehrsunsicher (VU)

Keine Zuteilung der Prüfplakette. Stilllegung des Fahrzeugs. Verkehrsteilnahme mit dem Kraftfahrzeug ist verboten. Mängel müssen innerhalb eines Monates (unverzüglich) behoben werden und nochmals zur Nachprüfung vorgeführt werden.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Wir beantworten Ihre Fragen (FAQ)

Grundsätzlich müssen Fahrzeuge alle zwei Jahre einer Hauptuntersuchung unterzogen werden –  seit 2010 ist die Abgasuntersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung. Ausnahmen gelten für Neuwagen (erst nach 36 Monaten) und Wohnmobile über 3,5 Tonnen (alle 12 Monate).

In der Regel darf die Hauptuntersuchung nicht überzogen werden. Sie muss innerhalb des auf der TÜV-Plakette angegebenen Monats durchgeführt werden. Ab dem 3. Überziehungsmonat erhöht sich die HU-Gebühr um 20 Prozent.

Die HU/AU ist eine Prüfung der Verkehrstauglichkeit von Fahrzeugen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Inspektion hingegen wird von den Fahrzeugherstellern als Voraussetzung für die Neuwagengarantie angeboten. Sie dient dazu, Schäden zu verhindern und die Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges sicherzustellen.

Ein Termin hilft Ihnen, Wartezeiten zu vermeiden und besser zu planen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Termine können Sie telefonisch unter 05103 705794 oder online vereinbaren.

KONTAKT
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

Möchten Sie einen Termin vereinbaren?

Dann klicken Sie einfach auf die Schaltfläche unten.