Haupt- & Abgasuntersuchung für Motorräder

-Gemäß § 29 StVZO- Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, Quads und Trikes benötigen eine TÜV-Prüfung.

Haupt- und Abgasuntersuchung für Motorräder in Hannover

Die Hauptuntersuchung (HU) umgangssprachlich auch TÜV genannt, ist bei Motorrädern alle zwei Jahre vorgeschrieben. Wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, steht in den Fahrzeugpapieren und auf der TÜV-Plakette auf dem Nummernschild des Motorrades.

Bei der Kfz-Prüfstelle am Deister führen wir Hauptuntersuchungen für Motorräder durch. Als TÜV SÜD Auto Partner profitieren unsere Kunden von unserem umfangreichen Know-how bei der Motorradprüfung.

Hier finden Sie einen Überblick darüber, was unter anderem bei einer HU/AU-Prüfung untersucht wird.
1.Allgemeines
  • Haben Sie Ihren Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und ggf. weitere Unterlagen griffbereit, wie zum Beispiel den Nachweis einer Änderungsabnahme oder eine allgemeine Betriebserlaubnis?
  • Ist das Fabrikschild (Typenschild) vorhanden und gut lesbar?
  • Stimmt die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) am Fahrzeug mit, der in den Papieren überein und ist diese gut lesbar?
  • Sind die Rückspiegel intakt und sicher befestigt?
  • Sind die Kennzeichen gut lesbar, unbeschädigt und sicher befestigt?
  • Funktionieren Lenkradschloss und Tachometer?
2. Beleuchtung und elektrische Ausrüstung
  • Sind die Leuchten und Rückstrahler unbeschädigt?
  • Funktionieren sämtliche Leuchten und Kontroll-Leuchten?
  • Leuchten alle Lampen hell und gleichmäßig stark, ohne zu flackern?
  • Funktionieren die Bremslichter?
  • Ist die Batterie in einem guten Zustand und ausreichend befestigt?
  • Funktioniert die Hupe?
  • Sind die elektrischen Leitungen unbeschädigt?
3. Lenkung
  • Ist die Lenkung frei beweglich, leichtgängig und ohne Rastpunkte?
  • Ist der Lenker sicher befestigt und unbeschädigt?
  • Sind die Lenkergriffe fest und unbeschädigt?
4. Bremsen
  • Sind die Bauteile der Bremsanlage (Hebel, Leitungen, Schläuche, Gestänge, Beläge, Scheiben und Trommeln) in Ordnung?
  • Ist die Bremsflüssigkeit unverbraucht und stimmt der Bremsflüssigkeitsstand?
  • Ist die Bremsanlage dicht und entlüftet?
  • Sind die Bremsen freigängig?
  • Gibt es bei Hebel- und Pedalweg noch eine Wegreserve?
5. Räder und Reifen
  • Stimmt die Profiltiefe der Reifen (vorgeschriebene Mindestprofiltiefe 1,6 mm – bei Leichtkrafträdern 1,0 mm)?
  • Stimmen die Reifengröße und Reifenbezeichnung mit denen in den Fahrzeugpapieren überein – bzw. ist die Reifenpaarung freigegeben und haben Sie einen Nachweis darüber?
  • Stimmt die vorgegebene Laufrichtung der Reifen?
  • Haben die Reifen keine Schäden, wie beispielsweise Beulen, Schnitte oder Risse?
  • Sind die Felgen unbeschädigt und sicher befestigt?
  • Sind die Radachsen befestigt und gesichert?
6. Antrieb, Fahrwerk, Rahmen und Anabuteile
  • Sind alle Schrauben fest und wenn vorgesehen gesichert?
  • Sind Kette, Ritzel und Kettenrad in einem guten Zustand?
  • Ist die Kette richtig gespannt und ausreichend geschmiert?
  • Stimmt die Laufrichtung der Kette bei Verwendung eines Kettenschlosses?
  • Ist der Kettenschutz vorhanden?
  • Sind die Federbeine und die Gabelrohre dicht?
  • Ist die Fahrstellung des Seiten- und des Hauptständers gesichert?
  • Ist der Tank richtig befestigt und unbeschädigt?
  • Sind die Kraftstoffschläuche dicht und scheuerfrei verlegt?
  • Sind Motor und Getriebe dicht?
  • Sind Verkleidung und Verkleidungsscheibe unbeschädigt und mit einem Kantenschutz versehen?
  • Ist die Sitzbank richtig befestigt?
  • Sind die Fußrasten in Ordnung?
  • Sind Züge, Gelenke, Gestänge, Schlösser und Lager geschmiert?
7. Abgas- und Geräuschverhalten
  • Ist der Auspuff dicht und richtig befestigt?
  • Ist das Motorrad merklich zu laut?
  • Ist die Auspuffanlage zulässig?

GUT FÜR DEN TÜV VORBEREITET

Checkliste für die HU-Prüfung

Hier finden Sie eine Checkliste zum Selbstcheck
für die Hauptuntersuchung:

Was muss ich als Kunde wissen? Was muss ich wissen, um eine Plakette ohne Probleme zu erhalten? Welche Dokumente muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen? Wir geben Ihnen hier einen Leitfaden.

Unterlagen:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  • Letzter Hauptuntersuchungsbericht
  • Relevante Dokumente und Nachweise über Änderungen am Fahrzeug (z. B. Tuning, ABE, Eintragung, …)

SELBSTCHECK:

  • Ist Ihr Nummernschild gut befestigt und lesbar?
  • Funktionieren die Lichter: Fernlicht, Abblendlicht, Standlicht, Blinker, Warnblinker, Rückleuchten, Nebelschlussleuchten, Bremslichter, Kennzeichenbeleuchtung?
  • Prüfen Sie Ihr Reifenprofil: Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm (Leichtkrafträder: 1,0 mm).
  • Die Kontrollleuchten dürfen nicht dauerhaft leuchten.
  • Vergewissern Sie sich, dass aus Ihrem Motorrad kein Öl oder andere Flüssigkeiten austreten.
  • Funktioniert die Hupe?
  • Die Auspuffanlage muss dicht sein und der Geräuschpegel darf die vorgegebenen Richtwerte nicht überschreiten.

PRÜFUNGSINTERVALLE

Wann muss mein Motorrad zur Hauptuntersuchung (HU-Prüfung)?

Fahrzeugart Erstuntersuchung Folgeuntersuchung
Krafträder
Nach 24 Monaten
Nach 24 Monaten
Fahrzeugart Erstuntersuchung Folgeuntersuchung
Krafträder
Nach 24 Monaten
Nach 24 Monaten
TÜV-Plaketten Verständnis - Sicherheit einfach erklärt
MÄNGELEINSTUFUNG

Welche Mängeleinstufung gibt es?

Ohne Mängel (OM)

Plakette wird zugeteilt. Fahrzeug hat im Zeitpunkt der Untersuchung keine Mängel, ist in einem sicheren Zustand.

Geringe Mängel (GM)

Plakette wird zugeteilt. Mängel sind auf Verschleiß und Gebrauch zurückzuführen, die keine aktuelle Verkehrsgefährdung mit sich bringen. Mängel müssen unverzüglich (innerhalb eines Monats) beseitigt werden.

Erhebliche Mängel (EM)

Keine Zuteilung der Plakette. Nachprüfung erforderlich. Mängel müssen bis zur Nachprüfung (unverzüglich innerhalb eines Monats) behoben werden.

Gefährliche Mängel (VM)

Keine Zuteilung der Plakette. Nachprüfung erforderlich. Zugelassen sind nur Fahrten nach Hause und zur Reparatur. Mängel müssen innerhalb eines Monates (unverzüglich) behoben werden.

Verkehrsunsicher (VU)

Keine Zuteilung der Prüfplakette. Stilllegung des Fahrzeugs. Verkehrsteilnahme mit dem Kraftfahrzeug ist verboten. Mängel müssen innerhalb eines Monates (unverzüglich) behoben werden und nochmals zur Nachprüfung vorgeführt werden.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Wir beantworten Ihre Fragen (FAQ)

Grundsätzlich müssen Motorräder alle zwei Jahre einer Hauptuntersuchung unterzogen werden – seit 2010 ist die Abgasuntersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung. 

In der Regel darf die Hauptuntersuchung nicht überzogen werden. Sie muss innerhalb des auf der TÜV-Plakette angegebenen Monats durchgeführt werden. Ab dem 3. Überziehungsmonat erhöht sich die HU-Gebühr um 20 Prozent.

Die HU/AU ist eine Prüfung der Verkehrstauglichkeit von Fahrzeugen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Inspektion hingegen wird von den Fahrzeugherstellern als Voraussetzung für die Garantie angeboten. Sie dient dazu, Schäden zu verhindern und die Funktionsfähigkeit des Kraftrades sicherzustellen.

Ein Termin hilft Ihnen, Wartezeiten zu vermeiden und besser zu planen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Termine können Sie telefonisch unter 05103 705794 oder online vereinbaren.

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